Schluss mit dem Wirrwarr bei der Steuererklärung
Jedes Jahr beginnt es von vorne, die Steuererklärung muss erstellt und eingereicht werden. Doch welche Beiträge für Versicherungen und Vorsorgen können steuerlich abgesetzt werden? Eine Antwort darauf findest du hier in diesem Artikel.
Wir können dir hier nur allgemeine Hinweise zu dem Thema geben. Für eine verbindliche und genaue Auskunft ob und wie hoch etwas in deinem konkreten Fall steuerlich zu berücksichtigen ist, wende dich an deinen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Versicherungen mit einem Vorsorgecharakter können nur als beschränkte Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hierbei ist zu beachten, dass bestimmte Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einem entsprechenden Höchstbetrag anerkannt werden. Hierfür wende dich bitte an deinen Steuerberater.
Aufwendungen für die Altersvorsorge sind
Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Nicht absetzbare Versicherungen
Egal ob du Beiträge für eine oder mehrere der o.g. Versicherungen und Vorsorgen hast oder nicht. Du kannst mindestens deine Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zuzüglich der Pflegeversicherung absetzen. Bei einer privaten Krankenversicherung wird je nach Tarif und Versicherer ein individueller Beitrag (in der Regel um die 80%) als Basisleistung deklariert. Diese Summe ist dann steuerlich absetzbar.
Fazit: Die Erstellung der Steuererklärung ist nicht nur zum Teil sehr zeitraubend sondern auch kompliziert. Damit es am Ende keine Probleme mit der Finanzbehörde gibt, empfiehlt es sich einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung zu beauftragen.
Gern kannst du auf einen Steuerberater aus unserem Netzwerk zurückgreifen der deine Steuererklärung für einen sehr überschaubaren Beitrag individuell erstellt. Somit hast du mehr Zeit für Familie und Hobby.