Steuern sparen als Kapitalanleger: Tipps zur Steueroptimierung

Lesezeit: 7 min
17. April 2025

Bildnachweis: KI-generiert mit Midjourney

Steuern sparen – das klingt für dich vielleicht wie ein kompliziertes Unterfangen. Doch was wäre, wenn ich dir sage, dass du mit ein paar einfachen, aber effektiven Strategien jedes Jahr hunderte, wenn nicht sogar tausende von Euro an Steuern sparen könntest?

Als Kapitalanleger hast du zahlreiche Möglichkeiten, deine Steuerlast zu optimieren, ohne dabei auf fragwürdige Schlupflöcher zurückzugreifen. In diesem Beitrag möchte ich dir einfache, aber wirkungsvolle Tipps an die Hand geben, mit denen du deine Steuerlast drastisch senken kannst – und das alles ganz im Rahmen des Gesetzes. Keine Sorge, ich werde dich nicht mit trockenen Zahlen und komplizierten Steuerformularen überfluten, sondern dir praktische Hinweise geben, die du sofort umsetzen kannst. 

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Steuern sparen ist für viele von uns eine Herausforderung. Wir sind alle Zwangsmitglieder bei einer Institution, die uns nicht nur während unseres Lebens, sondern auch nach dem Tod weiterhin fordert. Die Rede ist nicht vom Rundfunkbeitrag, sondern es geht um das Thema Steuern. Jeder muss sie zahlen, das ist unumstritten. Aber was viele nicht wissen: Du kannst deine Steuerlast aktiv gestalten und reduzieren!


Steueroptimierung im Einklang mit dem Gesetz

Ich bin kein Steuerberater, und möchte auch keiner werden. Doch in den Steuergestaltungsberatungen, an denen ich regelmäßig teilnehme, sehe ich immer wieder, wie viel Potenzial in der Steueroptimierung ungenutzt bleibt. Wenn du als Kapitalanleger mehr von deinem hart erarbeiteten Geld behalten möchtest, ist es entscheidend, Steuern zu sparen, wo es nur geht. Und das Beste: Du kannst jedes Jahr mehrere hundert oder sogar tausend Euro steuerfrei einnehmen, wenn du weißt, wie du es anstellst. Lies bist zum Ende, denn ich verrate dir einen Bonus-Tipp, mit dem du jedes Jahr eine fünfstellige Summe steuerfrei vereinnahmen kannst.

Ich möchte dir keine steuerliche Beratung anbieten, aber die Erfahrungen, die ich in den letzten Jahren gesammelt habe, zeigen, dass Steuerzahler viel Geld verschenken, weil sie nicht wissen, wie sie ihre Steuerlast optimieren können. Die meisten Steuerberater sehen sich eher als verlängerten Arm des Finanzamts und bieten keine aktiven Gestaltungsmöglichkeiten. Aber jeder hat das Recht, Steuern aktiv zu sparen und seine Steuerlast legal zu senken. Alles, was meine Steuerstrategen im Hintergrund für meine Kunden erledigen, das sind übrigens zugelassene Steuerberater, ist alles im Steuergesetz dokumentiert und auch zulässig.


Einfach Steuern sparen mit dem Freistellungsauftrag

Im letzten Jahr habe ich zahlreiche Fälle erlebt, in denen wir die Steuerbelastung innerhalb von nur einem Jahr um mehrere zehntausend Euro reduzieren konnten. Stell dir vor, was das für dich bedeuten würde, wenn du Unternehmer bist: Du könntest deine Steuerlast jedes Jahr um 10.000 bis 30.000 Euro senken! Auch wenn du angestellt bist und ein gutes Einkommen hast, kannst du von dieser Möglichkeit profitieren. Kürzlich konnte ich einem Paar helfen, das eine jährliche Steuerlast von 30.000 Euro hatte – dank gezielter Steueroptimierung können wir diese nun nahezu auf null reduzieren. Das ist alles möglich, du musst nur wissen, wie es funktioniert. Wenn dein Steuerberater dir nicht dabei helfen kann, Steuern zu sparen, melde dich gerne bei mir. Ich kann dir einen Experten aus meinem Netzwerk empfehlen, der dir bei der Steueroptimierung weiterhelfen kann.

Jetzt wollen wir uns auf ein einfaches, aber sehr effektives Thema konzentrieren: den Freistellungsauftrag. Was hat dieser mit Steuern sparen zu tun? Seit 2008 gilt die Abgeltungssteuer, die von Peer Steinbrück eingeführt wurde. Damals dachte er sich: „Ich nehme lieber 25 Prozent von etwas, als hundert Prozent von nichts.“ Damit sollte verhindert werden, dass Kapitalerträge nicht oder nur unzureichend versteuert werden. Früher gab es immer wieder Fälle, in denen Steuerpflichtige ihre Kapitalerträge entweder versehentlich oder absichtlich nicht erklärten. Dem Staat entgingen so Milliarden an Steuereinnahmen. Steinbrück hatte eine einfache Lösung: die Einführung einer Quellensteuer, ähnlich wie bei der Lohnsteuer. Statt dass der Steuerpflichtige die Steuer selbst abführt, übernimmt dies jetzt der Broker oder die Depotbank direkt. Die Steuer wird also direkt an der Quelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

So funktioniert die Teilfreistellung – Steuern sparen bei Kursgewinnen

Wie hoch ist diese Steuer? Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent, zuzüglich des Solidaritätszuschlags – insgesamt also 26,38 Prozent. Hinzu kommt eventuell noch die Kirchensteuer. In der Spitze kannst du mit etwa 28 Prozent rechnen. Das bedeutet, dass das Finanzamt von einem Euro Ertrag rund 26 bis 28 Cent einbehält. Dir bleiben dann netto 72 bis 74 Cent pro Euro übrig. Diese Steuer fällt auf Zinseinkünfte, Dividenden, Ausschüttungen und Kursgewinne an.

Wichtig zu kennen ist hierbei jetzt die sogenannte Teilfreistellung, die seit einigen Jahren für Kapitalanleger gilt. Zum Jahresbeginn ist der Freistellungsauftrag besonders entscheidend, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden. Denn der Staat hat die „geniale“ Idee eingeführt, eine Substanzsteuer auf noch nicht realisierte Gewinne zu erheben. Das bedeutet, wenn du zu Jahresbeginn einen Fonds mit 100 Euro Kurswert kaufst und der Kurs am Jahresende auf 115 Euro steigt, wird auf diese 15 Euro bereits eine Steuer erhoben, noch bevor du sie realisiert hast. Das ist natürlich nicht ideal, aber keine Sorge – beim endgültigen Verkauf kannst du durch die Teilfreistellung bis zu 30 Prozent der Steuer zurückbekommen.

Die Teilfreistellung wird im Januar berechnet und kann durch den Freistellungsauftrag berücksichtigt werden. Ich habe meinen Kunden deshalb schon im November und Dezember dringend geraten, ihre Freistellungsaufträge zu prüfen. Wenn du deine Freistellungsaufträge nicht stellst und positive Erträge erzielt hast, wird dein Broker oder deine Depotbank die Steuerbelastung direkt einbehalten. Dies kann durchaus mehrere hundert oder sogar tausend Euro ausmachen. Um also Steuern zu sparen, achte darauf, dass dein Freistellungsauftrag korrekt und ausreichend gestellt ist.

Unnötige Steuerbelastung vermeiden – Freistellungsauftrag richtig stellen

Seit 2016 muss die Steuer, die durch den Freistellungsauftrag abgedeckt ist, korrekt hinterlegt sein. Andernfalls verliert der Auftrag seine Gültigkeit. Es ist wichtig, beim Freistellungsauftrag einige Dinge zu beachten, um wirklich Steuern zu sparen.

  • Wie hoch ist deine Freistellung? Als ledige Person kannst du bis zu 1.000 Euro steuerfrei stellen, Ehepaare haben einen Betrag von bis zu 2.000 Euro zur Verfügung.

Doch damit ist es noch nicht getan. Du musst auch entscheiden, ob du einen unbefristeten oder einen befristeten Freistellungsauftrag erteilst. Was bedeutet das? Ein unbefristeter Auftrag gilt bis zu einem neuen Auftrag und bleibt damit „unlimited“. Hast du zum Beispiel bereits im Voraus den Wunsch, einen Auftrag bis zum 31. Dezember 2026 zu stellen, weil du weißt, dass du 2027 mit Einnahmen aus einem Festgeld rechnest, dann begrenzt du den Auftrag auf diese zwei Jahre. Danach erlischt der Freistellungsauftrag automatisch.

Darauf solltest du unbedingt achten

Wichtig ist auch, dass du diese 1.000 oder 2.000 Euro nur „global“ verteilen darfst. Was bedeutet das? Du kannst nicht sagen, „Ich mache mal bei jedem meiner Broker 1.000 Euro“, das ist nicht zulässig. Stattdessen darfst du die 1.000 Euro nur einmalig global aufteilen – zum Beispiel 400 Euro bei einem Broker, 400 Euro bei einem anderen und 200 Euro bei einem dritten. Du darfst die Freistellungsaufträge nur insgesamt einmal aufteilen und maximal ausschöpfen.

Wenn du also mehrere Freistellungsaufträge verteilst und diese auch ausschöpfst, kann dies schnell zu Steuerhinterziehung führen. Und das geht richtig schief. Achte also unbedingt darauf, deine Freistellungsaufträge im Blick zu behalten. Ein guter Tipp: Führe ein Logbuch, in dem du festhältst, bei welchem Broker oder Vertrag du den Freistellungsauftrag erteilt hast. Es kommt nicht selten vor, dass Kunden mir sagen, sie hätten vor Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen, bei dem noch eine Freistellung von 500 Euro hinterlegt ist, obwohl der Vertrag nur 300 Euro Guthaben aufweist. Das ist verschenktes Potenzial! Prüfe also regelmäßig, ob deine Freistellungsaufträge optimal verteilt sind. Wenn nicht, passe sie an oder lösche unnötige Aufträge.

Steuern sparen für Eltern mit der NV-Bescheinigung

Und jetzt kommt der ultimative Tipp zum Steuern sparen, den du vielleicht noch nicht kennst. Ich habe dir bereits gesagt, dass du als ledige Person 1.000 Euro freistellen kannst und als Ehepaar 2.000 Euro. Doch was ist, wenn es um deine Kinder geht? Ich betreue einige Depots, auch für Kinder, bei denen die Erträge im Jahr über 1.000 Euro liegen.

In solchen Fällen kannst du eine sogenannte NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) beantragen. Was bedeutet das konkret für dich? Diese Bescheinigung sagt aus, dass die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen – aktuell rund 12.000 Euro – und keine Steuern fällig werden. Das ist ein wertvoller Schritt, wenn du für deine Kinder Steuern sparen möchtest. Falls die Depot-Erträge der Kinder also über 1.000 Euro gehen – auch im Rahmen der Teilfreistellung – könnte es zur Steuerpflicht kommen, doch mit der NV-Bescheinigung kannst du dem entgegenwirken und so Steuern sparen. Ich habe aktuell einige Fälle, bei denen diese Bescheinigung jedes Jahr voll ausgereizt wird.

  • Ein kleiner Hinweis am Rande: Wenn ein Kind Einkünfte von mehr als 400 bis 500 Euro monatlich hat, muss es eine eigene Mitgliedschaft bei der Krankenkasse abschließen, falls es nicht privat versichert ist. Achte also auch darauf. Die NV-Bescheinigung ist grundsätzlich drei Jahre lang gültig und muss danach erneuert werden. Ich werde das für meine Kinder auch dieses Jahr wieder tun, um sicherzustellen, dass sie auch weiterhin Steuern sparen.

Das Formular findest du hier. Es ist ganz einfach: Du füllst das Formular aus, gibst es beim Finanzamt ab und in der Regel erhältst du die Bescheinigung innerhalb von ein bis zwei Wochen. So kannst du schnell und einfach Steuern sparen.


Wie du mit professioneller Begleitung noch mehr Steuern sparen kannst

Lass uns 2025 wirklich zum Jahr der Umsetzung machen. Wenn du jetzt denkst: „Der Freistellungsauftrag war ein guter Hinweis“, oder „Die NV-Bescheinigung habe ich bisher nicht berücksichtigt“, dann lade ich dich herzlich zu einem honorarfreien Erstgespräch ein. Solche Tipps sind immer nur ein kleiner Vorgeschmack auf das, was sonst noch möglich ist. Es gibt noch so viel mehr, was wir gemeinsam optimieren und an Steuern sparen können.

Profitiere von meiner Erfahrung, meinem Know-how und meinem Netzwerk. Erst kürzlich hatte ich wieder so einen Fall, bei dem ich mit einem Ehepaar zusammengearbeitet habe und wertvolle Hinweise geben konnte. Und siehe da: Dieses Gespräch brachte dem Ehepaar einen Mehrwert von über 35.000 Euro! Das zeigt, wie viel ein einziges Gespräch an Steuerersparnis und Mehrwert bieten kann. So ein Investment in meine Begleitung ist im Vergleich dazu ein „Fliegenschiss“. Was weitere Menschen über den Wert meiner Beratung denken, kannst du gern hier nachlesen und dich überzeugen.

Es liegt nun an dir, ob du alleine weitermachen möchtest oder dir Unterstützung holst. Du weißt, erfolgreiche Investoren haben immer einen Coach an ihrer Seite, der sie begleitet. Du bist herzlich eingeladen, den nächsten Schritt zu gehen. Bleib klug, planbar und renditestark investiert. Bis zum nächsten Mal,

dein Sven Stopka.

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