Sollte man den Vermögensaufbau als Familie gemeinsam oder einzeln bestreiten? In diesem Beitrag erfährst du Vor- und Nachteile der gemeinsamen Geldanlage als Familie.
Lebt man zusammen oder ist verheiratet, stellt man sich meist irgendwann die Frage, was und wie machen wir das mit dem Vermögensaufbau? Gemeinsam oder getrennt? Bevor man sich die Frage stellt, wie man den Vermögensaufbau als Familie angeht, sollte man ein paar Vorkehrungen treffen und Dinge berücksichtigen.
Solltet ihr euch für den gemeinsamen Vermögensaufbau entscheiden, ist wichtig, dass ihr beide bevollmächtigt seid und beispielsweise ein Gemeinschaftsdepot führt. Auch über Vorsorgevollmachten solltet ihr euch informieren. Wenn eine solche Vorsorgevollmacht existiert, sollte das Depot auch dort erfasst werden und der Partner sollte eine Bevollmächtigung gegenüber der Depotbank erhalten.
Und auch, wenn man den Vermögensaufbau getrennt angeht, ist das Thema Vorsorgevollmacht sehr wichtig. Es muss sich jemand im Fall der Geschäftsunfähigkeit um das Depot, sprich um das Vermögen, kümmern können. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, kommt schließlich das Betreuungsgericht, bestellt einen Betreuer, welcher dazu verpflichtet ist, das Depot aufzulösen und das Geld in eine sogenannte mündelsichere Anlage zu packen.
Geregelt ist die mündelsichere Anlage im § 1806 im BGB. Dort heißt es: „Der Vormund hat das zum Vermögen des Mündels gehörende Geld verzinslich anzulegen, soweit ist nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist.“
Im § 1807 heißt es dann: „Art der Anlegung“ im Absatz 1: „Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeld soll nur erfolgen:
1.) in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstück besteht, oder in sicheren Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken;
2.) in verbrieften Forderungen gegen den Bund oder ein Land sowie in Forderungen, die in das Bundesschuldbuch oder in das Landesschuldbuch eines Landes eingetragen sind;
3.) in verbrieften Forderungen, deren Verzinsung vom Bund oder einem Land gewährleistet ist;
4.) in Wertpapieren, insbesondere Pfandbriefen, sowie in verbrieften Forderungen jeder Art gegen eine inländische kommunale Körperschaft oder die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, sofern die Wertpapiere oder die Forderungen von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind […]“
Über diese Tatsachen sollte man sich im Klaren sein. Wenn bisher noch keine Vorsorgevollmacht besteht, kann ich dir nur ans Herz legen, das Thema schnellstmöglich anzugehen. Du kannst eine noch so gute Vermögensanlage haben, tritt einmal die Geschäftsunfähigkeit ein, ist die Geldanlage erstmal hinfällig.
Wenn man Vermögensaufbau zusammen betreibt, ist eine offene und faire Kommunikation untereinander wichtig. Auch und insbesondere im Trennungsfall sollte gewährleistet sein, dass man ordentlich miteinander umgeht und die Vermögensverteilung vornimmt. Beide Partner müssen gleichberechtigt sein im Zugriff auf die gemeinsamen Investitionen. Wichtig ist auch eine klare Trennung der Investments. Das kann man über Verträge, Excel-Übersichten oder ähnliches regeln.
Die gemeinsame Geldanlage bringt minimale Kostenvorteile mit sich. Fixkosten, wie beispielsweise die Depot-Grundgebühr oder Ordergebühren, fallen entsprechend nur einmal an.
Es gibt einen geringeren Verwaltungsaufwand, weil nur ein Depot verwaltet werden muss. Die Transparenz und Übersichtlichkeit erhöht sich ebenfalls bei nur einem Depot.
Wenn eine Order beispielsweise 5,90 € kostet, fällt zusätzlich noch ein variabler Teil an. Dann zahlst du für ein zweites Depot noch mal die 5,90 €, aber die variablen Kosten fallen natürlich dann auf die gesamte Summe an oder auf zwei einzelne Summen. Dies macht also so gesehen keinen Unterschied.
Bei Zuzahlungen, Entnahmen oder Veränderungen müssen immer beide unterschreiben. Das kann durchaus mal schwierig sein, insbesondere, wenn der eine oder andere Partner häufig unterwegs ist und der Auftrag schnell durchgeführt werden muss. Inzwischen gibt es aber die Möglichkeit, Unterschriften digital zu leisten. So können beide Bevollmächtigten zu jederzeit von überall aus Order-Aufträge unterzeichnen und entsprechend sofort weiterleiten.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung gibt es sehr häufig Streit um das Vermögen. Wem gehört wie viel und wem gehört welcher Vermögenszuwachs?
Ebenso schwierig wird es im Falle von Pflegebedürftigkeit der Eltern oder Schwiegereltern. Sollte dieser Fall eintreten, kann die Stadt, Gemeinde oder der Kreis Eigenauskunft verlangen, denn es gibt gewisse Höchstgrenzen zu Freibeträgen. Auf Einzelheiten, welche Freibeträge und Besonderheiten es gibt, gerade in Bezug auf Eigentum, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen. Dazu befrage bitte einen Fachanwalt für Sozialrecht, der dich in diesem Bereich fachkundig beraten kann.
Als Ehe- oder Lebenspartner ist man sich nicht immer einig in Bezug auf Ziele und Risiken. Wenn man hier unterschiedliche Vorstellungen hat, wird es schwierig. Häufig ist es so, dass Männer risikobereiter sind und Frauen risikoaverser. Das kann dazu führen, dass der eine in Bezug auf das Risiko unterfordert ist und der andere überfordert.
Erfahrungsgemäß werden in rund 80 % meiner Mandanten-Fälle die Depots getrennt, weil somit eine einfachere Handhabung gegeben ist und jeder individuell in Bezug auf Ziele und Risikoneigungen selbst entscheiden kann. Im Fall der Fälle gibt es auch keine Probleme bei der Aufteilung des Vermögens.
Falls das Thema aktuell relevant für dich ist, hoffe ich, dass ich mit dieser Gegenüberstellung Klarheit über Für und Wider schaffen konnte. Die Entscheidung ist jedoch letztlich jedem selbst überlassen und individuell zu treffen.
Meine geschlossene Facebook-Gruppe steht dir jederzeit offen. Dort können wir jegliche Themen besprechen. Du kannst mir Fragen stellen und wir können uns untereinander austauschen.
Bitte empfehle meinen Blog und Podcast weiter, damit möglichst viele Menschen ihr finanzielles Wissen ausbauen und sich Deutschlands Anlageverhalten somit nachhaltig verändert. Ebenso freue ich mich über eine Rezension bei iTunes. In diesem Sinne wünsche ich dir eine gute und erfolgreiche Woche. Bleibe gesund.
Dein Sven Stopka.